Arzt­strafrecht

Arztstrafrecht

Arztstrafrecht - Strafverteidiger

Das Arztstrafrecht nimmt auch innerhalb des strafrechtlichen Gefüges eine Sonderstellung ein. Die denkbaren Konsequenzen für den Mediziner -alleine durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder gar einer Hauptverhandlung- können geradezu existentiell bedrohlich sein.

Strafverteidiger Steffen Lindberg Arztstrafrecht

Neben juristischer Fachkenntnis ist für eine effektive Strafverteidigung daher auch das Bewusstsein um die Wechselwirkungen mit den berufsrechtlichen Konsequenzen bzw. der Gefahr einer Stigmatisierung in der Öffentlichkeit unabdingbar.

Die ersten zentralen Fragen für die Strafverteidigung im Arztstrafrecht lauten daher auch häufig:

  • Was droht in berufsrechtlicher Hinsicht?
  • Was droht dem regulären Praxisbetrieb?
  • Ist eine Anklage zu verhindern?
  • Droht eine Durchsuchung?
  • Können wir eine öffentliche Hauptverhandlung umgehen?

Hinzu kommen die Befürchtungen, welche das eigentlichen Strafverfahren im Arztstrafrecht betreffen.

Sofern das Arztstrafrecht in einem tatsächlichen oder behaupteten Behandlungsfehler seinen Anknüpfungspunkt findet, können sich neben der strafrechtlichen Einordnung und der Strafverteidigung auch haftungsrechtliche Fragen aufdrängen, auf die es eine Lösung zu finden gilt.

Daneben kommt dem Arztstrafrecht insbesondere auch mit Blick auf Bestechungsvorwürfe oder die ärztliche Schweigepflicht eine ganz erhebliche praktische Bedeutung zu.

In allen Fällen des Arztstrafrechts gilt dabei: Alleine der Tatvorwurf - und unabhängig vom Wahrheitsgehalt- kann erhebliche Auswirkungen haben. Ziel ist es daher regelmäßig, eine Ausuferung des Verfahrens zu verhindern und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Zu den Problemkreisen im Arztstrafrecht zählen u.a. (nicht abschließend):

  • Abrechnungsbetrug
  • Aktive Sterbehilfe
  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Bestechlichkeit
  • Betrug
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Schwangerschaftsabbruch in strafbarer Form
  • Schwere Körperverletzung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Urkundenfälschung
  • Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht
  • Vorteilsnahme

Arztstrafrecht - Effektive Strafverteidigung

Eine qualifizierte und gleichermaßen engagierte wie effektive Strafverteidigung ist Grundvoraussetzung für eine insgesamt erfolgreiche Verfahrensgestaltung. Im Falle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sollte daher so rasch als möglich professionelle Strafrechtsunterstützung eingehohlt werden. Die "Weichen" werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt und nicht in der Hautptverhandlung, die es zudem bestenfalls zu vermeiden gilt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM steht grundsätzlich bundesweit für die Strafverteidigung zur Verfügung.

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