Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Kriminalstrafrecht

Strafverteidiger - Strafrecht

Innerhalb des Strafrechts nimmt das Allgemeine Kriminalstrafrecht einen breiten Raum ein. Für eine effektive Strafverteidigung im Kriminalstrafrecht ist die sichere Kenntnis sämtlicher strafprozessualer Möglichkeiten unabdingbar. Strafverteidigung ist häufig im wahrsten Sinne des Wortes „Kampf um die Rechte des Mandanten“, wobei aber auch die notwendige „Diplomatie im Umgang mit der Strafjustiz“ von maßgebender Bedeutung sein kann.

Strafverteidiger Steffen Lindberg Allgemeines Kriminalstrafrecht

Nicht jeder Fall eignet sich, um diesen im Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auszutragen. Andererseits gibt es in der täglichen strafrechtlichen Praxis eine Vielzahl von Fällen, die nicht alleine mit Diplomatie zu lösen sind. Neben juristischer Fachkenntnis zählt hier dann die Bereitschaft, die Interessen des eigenen Mandanten notfalls auch mit Nachdruck zu verfolgen.

Sofern der Tatvorwurf unberechtigt erhoben wird liegt die Zielsetzung regelmäßig darin, bereits im Ermittlungsverfahren und ohne Hauptverhandlung eineVerfahrenseinstellung mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs 2 StPO zu erreichen.

Auch in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren , bei welchen der Tatnachweis mit den prozessual zulässigen Mittel zu führen ist, bedeutet dies aber nicht zwangsläufig eine Hauptverhandlung. Mitunter kann eine Verfahrenseinstellung gem. §§ 153, 153a StPO oder eine Verweisung auf den Privatklageweg erreicht werden.

Schließlich besteht bei zahlreichen Straftatbeständen auch die Möglichkeit einesStrafbefehls. Dies ist eine Art „schriftliches Verfahren“, das aber in der Rechtsfolge einer Verurteilung in einer Hauptverhandlung gleichsteht.

Sofern bereits Anklage erhoben wurde oder eine Hauptverhandlung unumgänglich erscheint, muß diese durch den Strafverteidiger im Interesse einer effektiven Strafverteidigung umfassend vorbereitet werden. Neben Fachkenntnis und Erfahrung im Umgang mit schweren und schwersten Straftaten zählt auch hier Engagement und die Bereitschaft notfalls mit „harten Bandagen“ aber auch mit „Diplomatie“ für die Interessen des eigenen Mandanten einzustehen.

Das Tätigkeitsgebiet im Kriminalstrafrecht ist breit gefächert.

Die Deliktsvorwürfe, bei welchen es regelmäßig zu verteidigen gilt sind u.a.:

Für sämtliche Delikte gilt im Interesse einer effektiven Strafverteidigung:

Je eher ein Strafverteidiger mandatiert wird, desto rascher kann er für seinen Mandanten eine Weichenstellung vornehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM hat daher für die Strafverteidigung in strafrechtlichen Eilfällen einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, welcher unter 0176 - 255 99 700 bundesweit und außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie am Wochenende gewählt werden kann.

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