Strafrechts ABC

Betrug - Strafverteidigung

Betrug

Betrug gem. § 263 StGB: Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen dem Vorwurf Betrug, Strafanzeige wegen Betrug, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befassen wir uns laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger in Verfahren wegen Betrugs wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können.

Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Grundsätzlich gilt auch bei Ermittlungsverfahren wegen Betrugs:

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Was droht bei Betrug iSd. § 263 StGB?

Wer in der Absicht, sich oder einen Rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen Beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum erregt, oder unterhält, wird nach § 263 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In besonders schweren Fällen liegt der Strafrahmen bei Freiheitsstrafe vom 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ein besonders schwerer Fall kann u.a. vorliegen wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt oder wenn er ein Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt hat.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u.a. die Höhe des Schadens, die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen sowie etwaige Schadenwiedergutmachungsbemühungen.

Anknüpfungspunkt bei sämtlichen Betrugsstraftaten ist der Vorwurf, dass der Geschädigte durch eine Täuschungshandlung zu einem Irrtum veranlasst wurde. Als weitere Tatbestandsmerkmale sind u.a. eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung sowie ein Vermögensschaden erforderlich.

Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema Betrug ist äußerst umfangreich.

Anzeige Betrug - Strafverfahren Betrug

Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen des Betrugs ein optimales Ergebnis erzielt werden.

Gerade in „kleineren Fällen“ des Betrugs sollte das Hauptbestreben des Strafverteidigers darin liegen, eine Lösung für seinen Mandanten ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe zu finden.
Gerne prüfen unsere Strafverteidiger bei einer Anzeige wegen Betrugs auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.

Welche Arten des Betrugs kommen in der Strafverteidigungspraxis immer wieder vor?

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrug gem. § 263 StGB sind äußerst breit gefächert. Lediglich stichwortartig und auszugsweise seien in diesem Zusammenhang die Begriffe "Kapitelanlagebetrug", "Ebay-Betrug", "BAFÖG-Betrug", "Sozialversicherungsbetrug", "Prozessbetrug", "Computerbetrug", "Internetbetrug", "Abofallenbetrug", "Lastschriftenbetrug", "Sportwettenbetrug", "Tankbetrug", "Einmietbetrug", "Abrechnungsbetrug", "Immobilienfinanzierungsbetrug", "Eingehungsbetrug", "Darlehensbetrug", "Versicherungsbetrug", "Forderungsbetrug", "Subventionsbetrug", "Rabattbetrug", "Stundungsbetrug", "Parteispendenbetrug", "Anstellungsbetrug", "Kreditbetrug", "Scheckbetrug", "Wechselbetrug" oder "EC-Karten-Betrug" benannt.

 

Was ist ein besonders schwerer Fall des Betrugs?

Ein besonders schwerer Fall des Betrugs liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, ein Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt wird, eine andere Person in wirtschaftliche Not gebracht wird, der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird, nachdem der Täter oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört hat.

In diesen Fallkonstellationen beträgt die Mindeststrafe 6 Monate bis zu einer Höchststrafe von 10 Jahren.

Einer der Hauptanwendungsfälle in der strafrechtlichen Rechtsberatungspraxis ist hierbei der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Sinne des § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB bzw. des Vermögensverlusts großen Ausmaßes im Sinne des § 263 Abs. 3 N. 2 StGB.

Unter Gewerbsmäßigkeit verstehen die Strafgerichte, wenn der Täter sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von gewissem Umfang verschaffen will (vgl. BGH 1, 383; 3 StR 231/11).

Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes liegt vor, sofern die Höhe des Schadens außergewöhnlich hoch ist. Das Ausmaß der Vermögenseinbuße ist hierbei opferbezogen zu bestimmen, es geht also nicht um den Gewinn des Täters, sondern um den Verlust des Opfers (vgl. Fischer, StGB, § 263 Rn. 215). In der Rechtsprechungspraxis wird hier immer wieder eine Regel-Grenze in einer Größenordnung von etwa 50.000,00 € angenommen. Entscheidend sind allerdings die Umstände des Einzelfalls.

Was versteht man unter Computerbetrug?

§ 263a StGB enthält für den Computerbetrug eine spezialgesetzliche Regelung. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird danach mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch die Einführung des § 263a StGB sollten Strafbarkeitslücken geschlossen werden, welche in Bezug auf EDV-Manipulationen in Zusammenhang mit dem Straftatbestand des § 263 StGB, also des einfachen Betrugs, bestanden. Hintergrund ist, dass für 263 StGB in der Regel die Täuschung und Irrtumserregung bei einer natürlichen Person erforderlich ist. Hieran fehlt es bei EDV-Manipulationen, weshalb die spezialgesetzliche Ergänzung erfolgt ist. Weitere spezialgesetzliche Regelungen bestehen für den Subventionsbetrug gem. § 264 StGB, den Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB, den Versicherungsmissbrauch gem. § 265 StGB oder das Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB.

Betrug Strafverfahren - Bundesweite Strafverteidigung

Die Strafverteidigung durch Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unserer Kanzlei in den unterschiedlichsten Strafrechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Ermittlungsverfahren wegen Betrugs - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung beim Betrug gem. § 263 StGB ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

Google