Strafrechts ABC
Schmerzensgeld
Opferanwalt und Opfervertretung - Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus?
Das Thema Schmerzensgeld ist entgegen eines landläufigen Vorurteils häufig überhaupt nicht der zentrale Punkt für das Tatopfer.
In der Praxis steht an erster Stelle oft ein Informationsbedürfnis:
- Warum ich?
- Wie konnte das passieren?
- Was passiert jetzt?
- Muss ich nochmals aussagen?
- Kommt es zum Prozess?
- Muss ich öffentlich Aussagen?
- Was hat der Täter ausgesagt?
Gleichwohl muß bei einer umfassenden anwaltlichen Beratung zur Wahrung sämtlicher Rechte des eigenen Mandanten früher oder später auch auf diesen Punkt eingegangen werden.
Sofern Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden sollen, besteht für den Verletzten der Straftat u.U. die Möglichkeit im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens bereits im Strafprozess die Ansprüche geltend zu machen. Durch die Geltendmachung im Strafprozess (Adhäsionsantrag) kann häufig ein weiterer, nervenaufreibender Zivilprozess vermieden werden.
Mit Überraschung muß immer wieder festgestellt werden, dass das Adhäsionsverfahren immer noch in Teilen der strafrechtlichen Praxis unbekannt ist . Natürlich ist es Einzelfallfrage, ob ein Adhäsionsverfahren auch im konkreten Fall sinnvoll ist. Es bietet allerdings häufig zahlreiche Vorteile. Hierzu zählt u.a., dass eine Doppelbelastung durch einen zusätzliche Zivilprozess oft vermieden werden kann. Weiter können die Beweisergebnisse im Strafprozess genutzt werden. Ein Gerichtskostenvorschuss muß nicht bezahlt werden und seitens des Angeklagten besteht unter dem Druck des Strafverfahrens mitunter auch eine höhere Vergleichs- oder Anerkenntnisbeitschaft.