Strafrechts ABC

Meineid - Strafverteidigung § 154 StGB

Meineid

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Meineid, Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung bei dem Vorwurf Meineid ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Strafverfahren wegen Meineids § 154 StGB

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Was droht bei Meineid iSd. § 154 StGB?

Die Aussagedelikte, falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides statt sind in den §§ 153, 154 sowie § 156 StGB geregelt.

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird gemäß § 153 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren wegen falscher uneidlicher Aussage bestraft.

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird wegen Meineid nach § 154 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft.

In minderschweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Rechtsprechung zu den Aussagedelikten und zum Meineid ist äußerst umfangreich und Einzelfallabhängig.

Generell gilt, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Aussagedelikten und dem Meineid keinen Spaß verstehen. Hier drohen auch wegen vermeintlich geringer Verstöße ganz erhebliche Konsequenzen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Hierzu zählt neben den strafrechtlichen Vorbelastungen u.a. auch die Bedeutung der falschen Aussage bzw. des falschen Schwörens und die eingetretenen Rechtsfolgen. Im Rahmen der Strafverteidigung kann ein entscheidender Anknüpfungspunkt die Frage sein, ob vor der falschen Aussage richtig belehrt wurde.

Gerne prüfen unsere Strafverteidiger bei Ermittlungsverfahren wegen Meineid auch die Mandatsübernahme auch in Ihrem Fall.

Meineid § 154 StGB - Strafbarkeitsvoraussetzungen

§ 154 StGB (Meineid) stellt eine Qualifikation der falschen uneidlichen Aussage dar. Es handelt sich - vereinfacht ausgedrückt - um eine falsche Aussage und deren Beeidigung oder eidesgleiche Bekräftigung.

Tathandlung eines Meineids im Sinne des § 154 StGB ist das Beschwören einer falschen Aussage. Tatbeginn ist hierbei die Abgabe der Eidesformel (vgl. BGHSt 31, 178).

Ferner muss der Meineid zur Tatbestandsverwirklichung des § 154 StGB "vor Gericht" oder "vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle" erfolgt sein.

Wichtig zu wissen: Immer wieder ist im Rahmen der Strafverteidigungspraxis bei Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Meineids im Sinne des § 154 StGB festzustellen, dass Verfahrensfehler bei der Vereidigung gemacht wurden. Diese führen allerdings in aller Regel nicht zu einem Wegfall des Strafrechtsvorwurfs. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Fehler bei der Vereidigung so schwer wiegen, dass überhaupt nicht mehr von einer Eidesleistung gesprochen werden kann (vgl. BGHSt 23, 30).

Im Übrigen sind Fallkonstellationen denkbar, bei welchen im Falle des Ausscheidens einer Strafbarkeit wegen Meineids gem. § 154 StGB wieder eine Bestrafung wegen falscher uneidlicher Aussage im Sinne des § 153 StGB in Betracht kommt.

Auf Vorsatzebene ist sowohl bei der falschen uneidlichen Aussage im Sinne des § 153 StGB als auch beim Meineid gem. § 154 StGB bedingter Vorsatz ausreichend.

Wo erfolgt die Strafverteidigung bei Meineid ?

Die Strafverteidigung erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei in den verschiedensten Strafrechtsmandaten bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Ermittlungsverfahren wegen Meineid - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel auch bei Meineid eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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