Strafrechts ABC
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Strafverteidigung
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln
Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs „unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln“. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.
Eine fundierte Rechtsberatung bei dem Tatvorwurf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln. ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.
Grundsätzlich gilt auch bei Strafverfahren mit dem Deliktsvorwurf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln:
Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.
Was droht bei dem Vorwurf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln?
Oftmals werden Beschuldigte im Betäubungsmittelstrafrecht erstmals im Rahmen einer Durchsuchung oder gar Verhaftung mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Dieser lautet dann häufig Verstoß gegen das BtMG, unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, oder Schmuggel von Betäubungsmitteln.
Cannabisprodukte, Spice, Kokain, Heroin, LSD, Ecstasy und Amphetamin (Speed) sind einige der heute gängigen Drogen, mit welchen wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger regelmäßig befasst sind. Nicht immer sind unsere Mandanten teil einer organisierten Struktur oder handeln im Kilobereich.
Teilweise werden auch „bloße Abnehmer“, welche neben Beruf oder Studium Cannabisprodukte für den Eigenkonsum erwerben, von den Ermittlungsbehörden strafrechtlich verfolgt. Berufliche Konsequenzen können häufig durch eine frühzeitige Beratung vermieden werden. Gerade das Betäubungsmittelstrafrecht bietet durch seine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein weites Spektrum an Verteidigungsansätzen.
Von einer Verfahreneinstellung bis hin zu drohenden Haftstrafen ist hier nahezu alles möglich. In Fällen, in welchen das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln derart hoch ist, dass ein Haftstrafe unumgänglich erscheint, gehört auch die Aufklärung über §§ 35,36 BtMG. Danach ist unter gewissen Voraussetzungen Therapie statt Strafe möglich. Neben entsprechender Fachkenntnis ist uns auch der Kontakt zu unseren Ansprechpartnern bei den Drogenberatungsstellen wichtig.
Soweit es der Einzelfall zulässt, arbeiten wir bei geringeren Vorwürfen auf eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung hin. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis erzielt werden.
Gerne prüft Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM bei dem Vorwurf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Wo erfolgt die Strafverteidigung?
Die Strafverteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei in den verschiedensten strafrechtlichen Mandaten bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:
Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Direktkontakt zum Strafverteidiger
Die strafrechtliche Beratung bei dem Tatvorwurf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.