Strafrechts ABC

Strafrechtsnotdienst

Strafrechtsnotdienst der Fachanwaltskanzlei für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM

Die Polizei und die Ermittlungsbehörden halten sich mit ihren Maßnahmen nicht immer an die Öffnungszeiten einer Rechtsanwaltskanzlei. Für strafrechtliche Notfälle hat daher unsere Kanzlei einen Strafrechtsnotdienst eingerichtet, welcher auch außerhalb der üblichen Bürozeiten in strafrechtlichen Notfällen (z. B. Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahme etc.) oder in sonstigen Eilfällen gewählt werden kann.

Bei diesem Strafrechtsnotdienst handelt es sich um einen Service der Kanzlei, damit in Eilfällen die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme besteht.

Grundsätzlich ist der Strafrechtsnotdienst 24h täglich und 7 Tagen die Woche eingerichtet.

Sofern der Strafrechtsnotdienst einmal nicht von einem Strafverteidiger unserer Kanzlei entgegen genommen werden sollte, können Sie jedoch regelmäßig eine Nachricht hinterlassen. Ein Rückruf wird zeitnah erfolgen. Die Strafverteidigung in unserer Kanzlei kann grundsätzlich bundesweit erfolgen, wobei die Frage der Mandatsannahme natürlich in jedem Einzelfall zu klären ist. Den Strafrechtsnotdienst unserer Strafverteidiger erreichen Sie unter 0176- 255 99 700.

Strafrechtsnotdienst - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

Google