Wirtschafts­strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Strafverteidiger - Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts umfasst sämtliche Strafvorschriften, welche die im Bereich der Wirtschaft liegenden Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich also um eine Art Sammelbegriff für die unterschiedlichsten Delikte.

Strafverteidiger Steffen Lindberg Wirtschaftsstrafrecht

Für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wurden bundesweit immer mehr „Schwerpunktstaatsanwaltschaften“ eingerichtet, welche auf den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert sind. Diese Entwicklung zollt auch dem Umstand Tribut, dass sich Wirtschaftsstrafverfahren in der Regel über einen längeren Zeitraum erstrecken - was für den Beschuldigten in rein strafrechtlicher Hinsicht und unter Zurückstellung der psychischen Belastungen aber nicht unbedingt von Nachteil sein muss.

Zum Bereich des Wirtschaftsstrafrechts können u.a. nachfolgende Strafrechtsvorwürfe zählen:

  • Bankrott
  • Bestechung
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Bestechlichkeit
  • Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Betrug
  • Illegale Beschäftigung
  • Insiderhandel
  • Insolvenzstraftaten
  • Insolvenzverschleppung
  • Kreditbetrug
  • Leistungsmissbrauch
  • Steuerdelikte
  • Untreue
  • Verletzung der Buchführungspflicht
  • Verstöße gegen das Aktiengesetz
  • Verstöße gegen das GmbH Gesetz
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Vorteilsgewährung

Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren haben wir bereits vor den unterschiedlichsten Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Mehrere Umzugskisten, gefüllt mit Ermittlungsakten, sind dabei keine Seltenheit.

Häufig lauten die Strafrechtsvorwürfe hier auf Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Insolvenzverschleppung oder Geschäftsführeruntreue.
Auch Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung, Straftaten des unlauteren Wettbewerbs oder das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist häufig Gegenstand unserer strafrechtlichen Beratung und Vertretung.

Regelmäßig beginnen solche Ermittlungsverfahren gegenüber den Beschuldigten mit einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, bei denen mitunter neben den Beamten der Polizei auch schon Vertreter der Medien anwesend sind. Mit diesem medialen Interesse gilt es mit Blick auf die juristischen aber auch betriebswirtschaftlichen Belange unserer Mandanten umzugehen.

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